Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma elitec Elektrotechnik Handelsges.m.b.H.

(nachfolgend Verkäufer genannt)

1. Geltungsbereich
Für alle Verträge, die mit der Elitec Elektrotechnik Handelsg.m.b.H. geschlossen werden, gelten ausschließlich die nachfolgend genannten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen („AGB“). Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Spätestens mit Entgegennahme unserer Waren gelten die vorliegenden Bedingungen als angenommen. Nachstehende AGB gelten auch für weitere Vertragsabschlüsse und Vertragsbeziehungen, auch wenn bei diesen Abschlüssen nicht noch einmal ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Sie gelten so lange, bis die Geltung von neuen AGB vereinbart wird.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt dann zu Stande, wenn das Angebot des Käufers entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung oder Übergabe der Ware angenommen wird. Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben, sowie sonstige schriftliche und mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Käufer darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.

Für Bestellungen die über den Elitec-Webshop getätigt werden, gilt ausschließlich Nachstehendes:

Mit Klick auf den Button „Bestellung abschicken“ im Checkout ergeht das Angebot des Käufers beim Verkäufer. Die automatisch versandte Übermittlungsbestätigung, die der Käufer erhält, gilt nicht als Vertragsannahme. Als Vertragsannahme des Verkäufers ergeht eine separate Auftragsbestätigung.

4. Preise
Die Berechnung der Warenlieferung erfolgt zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Alle Abweichungen gegenüber dem Preis bei Bestellung, allenfalls diese, die auf Veränderungen am Rohstoffmarkt, Vorgaben des Herstellers oder Gesetzesänderungen zurückzuführen sind, werden akzeptiert. Die Preise gelten, sofern nicht anderes vereinbart ist, ab Lager ausschließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Lieferung entstehen, trägt der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Bei einer Bestellung, die wesentlich vom Gesamtangebot abweicht, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

5. Lieferung
Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind und wir vereinbarte Anzahlungen und Sicherheiten erhalten haben. Sind genannte Voraussetzungen nicht erfüllt, oder werden vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten nicht erbracht, verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend. Die Lieferfrist wird durch alle, nicht in unserer Disposition liegenden Umstände, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, bewaffnete Auseinandersetzungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten, jeweils um die Dauer der Hinderung bzw. Verzögerung verlängert. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind uns gestattet. Eine mengenmäßige Über- oder Unterbelieferung von 20 % bei Sonderanfertigungen steht uns gegen Berechnung frei.

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen der Käufer. Mit der Übergabe an den Paketdienst, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, zu dem die Ware unser Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn die Ware mit firmeneigenen Fahrzeugen zugestellt wird.

7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, unabhängig vom Eingang der Ware beim Käufer oder vom Zeitpunkt der Leistung, unter Einhaltung der auf der Rechnung angeführten Zahlungsbedingungen, ohne jeglichen Abzug, zur Zahlung fällig. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögen, erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Barzahlung oder Vorauskassa. Grundsätzlich behalten wir uns vor, ohne Angabe von Gründen, im Einzelfall nur gegen Barzahlung, Vorauskassa oder Nachnahme zu liefern. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei an die auf der Rechnung angeführte Zahlstelle oder bar in einer unserer Geschäftsstellen bzw. bei Nachnahmesendungen an den von uns beauftragen Spediteur in der vereinbarten Währung zu leisten. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie verfügen können. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen üblichen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt der Käufer. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften in Verzug, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte a) die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend.

In jedem Fall sind wir berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Käufer tritt an uns hiermit zur Sicherung unserer Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltware ab, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat uns der Käufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekanntzugeben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

9. Gewährleistung
Wir sind bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben, der auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung beruht. Aus Angaben aus Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 6. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Käufer die aufgetretenen Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen, schriftlich angezeigt hat. Der Käufer hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen und uns insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten zur Verfügung zu stellen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetz wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten (wie z.B. für Ein-und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Käufers sind uns die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialen usw. unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nur auf bedingungsmäßige Ausführung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von uns bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die von uns angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind. Wir leisten auch keine Gewähr für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer selbst oder ein nicht von uns ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Punkt 9 genannten Frist. Die Bestimmungen aus Punkt 9 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel aus anderen Rechtsgründen.

10. Rücktritt
Unter folgenden Bedingungen sind wir berechtigt, unabhängig von unseren sonstigen Rechten, vom Vertrag zurückzutreten:

a. Wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist, weiter verzögert wird.

b. Wenn gerechtfertigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf unsere Aufforderung hin weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherung erbringt.

c. Wenn die Verlängerung der Lieferfrist wegen der in Punkt 5 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglichen vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate, beträgt.

Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Uns steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Der Käufer kann, sofern keine spezielle Regelung getroffen wurde, vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Lieferverzug vorliegt, der auf unser grobes Verschulden zurückzuführen ist, und die angemessene, gesetzte Nachfrist bereits abgelaufen ist. Dieser Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

11. Haftung
Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen. Für Heizmatten und Heizleitungen ist die Haftung bei nicht vollständig ausgefüllten Typenschildern (Messdaten vor und nach der Verlegung des Heizsystems) ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

12. Retourware
Grundsätzlich besteht kein Recht auf die Rücknahme von Waren. Haben wir dem aber ausdrücklich zugestimmt, werden Waren nur originalverpackt, in neuwertigem und ungebrauchten Zustand zurückgenommen. Sonderanfertigungen, sowie beschädigte oder verschmutze Waren, werden nicht zurückgenommen. Die Abholung der von uns anerkannten Retourware muss gesondert vereinbart werden. Gefahrenübergang bei Retourware ist der Zeitpunkt in dem die Ware in unserem Lager eintrifft.

13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Bei Waren, die von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Käufers angefertigt werden, hat der Käufer uns bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten. Ausführungsunterlagen wie z.B. Pläne, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Punkt 2 gilt auch für Ausführungsunterlagen. Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordern, erwirbt der Käufer keine Erfinderrechte an den entwickelten Gegenständen sowie an Einrichtungen zu Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich an einem Teil der Entwicklungskosten beteiligt hat.

14. Qualitätsangaben
Handelsübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht, Prozentgehalte, Mischungsverhältnissen und Farbe sind nur als ungefähre Mittelwerte anzusehen und berechtigen nicht zu Beanstandungen der Lieferungen. Abbildungen, Maße und Gewichte in unseren Listen, Dokumentationen, Katalogen, Werksnormen, Angeboten und Auftragsbestätigungen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen oder nach den entsprechenden Normen zulässig. Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen. Technische Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Für Profile und Rohre gelten die in den DIN-Normen angegeben Toleranzen. Soweit dort keine Regelung vorhanden ist, gelten folgende Toleranzen als vereinbart: Breite, Höhe bzw. Durchmesser +/- 3 %, Wand- bzw. Stegdicke +/- 10 %, Shore A-Härteangaben +/- 3 %. Eine Garantie für Farbbeständigkeit kann bei Kunststoff nicht übernommen werden. Ebenso stellen leichte Veränderungen in der Oberflächenstruktur, die die Funktionsfähigkeit der Materialien nicht beeinträchtigen, keinen Mangel dar.

15. Datenschutz
Wir behandeln die persönlichen Daten stets vertraulich. Die personenbezogenen Daten werden auf Grund der dauerhaften Beziehung gespeichert. Der Käufer stimmt zu, dass die Daten genutzt werden, um ihn per Post oder E-Mail über andere Produkte zu informieren. Außerdem sind wir berechtigt, personenbezogene Daten zu Inkassozwecken weiterzugeben und behalten uns Mitteilungen an Schutzorganisationen der Wirtschaft, Gerichte und zuständige Behörden vor. Bei der Datenverarbeitung und -übermittlung werden die schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Der weiteren Verwendung der Daten zu Werbezwecken kann der Käufer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch schriftliche Mitteilung an uns widersprechen bzw. widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln einstellen.

16. Allgemeines
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

17. Gerichtsstand und Recht
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht an unserem Hauptsitz in Innsbruck vereinbart. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Käufer ist ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen Rechts und unter Ausschluss des UNCITRAL Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, anwendbar.

elitec Elektrotechnik Handelsgesellschaft m.b.H.
Griesauweg 35a, 6020 Innsbruck
http://www.elitec.at/


Stand: 13.06.2017
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